Batteriepfand

Nach §10 des Batteriegesetzes ist jeder, der Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet ein Pfand in Höhe von 7,50 € zu erheben, wenn beim Kauf einer neuen Starterbatterie, nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird.

7,50 €
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